Jedes Jahr, Ende Mai macht sich Hektik im Lande breit. Die Bürger wollen oder müssen ihre Steuererklärungen zum Ende des Monats Mai abgeben.
Schnell macht sich angesichts der Formulare und Belege Ernüchterung breit: „Wie soll man das nur schaffen?“
Oder oft heißt es auch: „Wenn ich einmal abgegeben habe, dann muss ich immer abgeben.“
Gar nicht so selten heißt es: „Das lohnt sich doch gar nicht!“
Doch die Mühen lohnen sich durchaus. So erhält ein durchschnittlicher Arbeitnehmer ca. 900 bis 1.000 Euro im Jahr vom Fiskus zurück (Quelle: faz.de). Unter Umständen lassen sich auch erheblich höhere Beträge erzielen, wie ich dies aus meiner beratenden Praxis schon des Öfteren erfahren habe.
In jedem Fall lohnt sich eine Beratung, denn keine der oben genannten Aussagen ist so richtig:
Die Steuererklärung kann man einfach und bequem vom beratenden Rechtsanwalt fertigen lassen. Rechtsanwälte, die im Steuerrecht tätig sind und die Steuerberater bilden sich regelmäßig fort und kennen die besten Kniffe, um legal Geld zu sparen. Sprechen Sie mich einfach an oder vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin.
Auch die Behauptung, dass man stets abgeben müsse, wenn man ersteinmal eine Erklärung abgegeben habe ist schlichtweg Unsinn. Die Einkommensteuer wird jährlich veranlagt, das heißt, dass jedes Jahr für sich betrachtet wird. Arbeitnehmer sind in aller Regel nicht verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.
Und auch die Vermutung, dass es sich nicht lohnen würde habe ich schon oft bei meinen Mandanten zerstreuen können. Auch unter Berücksichtigung der Kosten für die Anfertigung einer Steuererklärung kommt immer noch ein gutes Sümmchen vom Finanzamt zurück. Ob Sie damit den Urlaub finanzieren oder sich eine andere Belohnung gönnen, bleibt Ihen überlassen.
Ich kann Ihnen aus meiner praktischen Erfahrung heraus nur empfehlen, sich unverbindlich zu informieren. Gerne können wir gemeinsam ausloten, ob sich bei Ihnen eine Einkommensteuererklärung lohnt.
Ihr
Christian Scheiding
Rechtsanwalt