Wenn Rechtsanwälte über die eigene Tätigkeit berichten, dann beginnen sie in aller Regel damit, dass eine gesetzliche Pflicht besteht, diese jeweilige Tätigkeit auszuüben. „Nach § … ist der Rechtsanwalt verpflichtet, …“ Es mag ja richtig sein, dass Rechtsanwälte, als auch Steuerberater verpflichtet sind, sich regelmäßig fortzubilden und über Änderungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung zu informieren.
Ich sehe das -wie etliche, geschätzte Kollegen auch- weniger als eine Pflicht, als vielmehr als einen guten Anlass, dass eigene Wissen aufzufrischen und neue Impulse für die tagtägliche Arbeit im Umgang mit dem Gesetz zu bekommen.
Und so ist es heute wieder einmal so weit: Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht bei der GFS (Gesellschaft zur Fortbildung im Steuerrecht) ist die Gelegenheit, meine Kenntnisse bei Herrn Daumke und Herrn Beck aufzufrischen. Vier Stunden Steuerrecht, aber in unterhaltsamer Art und Weise.